FAQ
Wozu dient die IHK-Recyclingbörse?
Mit der IHK-Recyclingb örse stellt die IHK-Organisation ein Instrument zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes bereit. Unternehmen, die verwertbare Abfälle abgeben möchten, können damit potentielle Abnehmer finden. Auch Unternehmen, die Abfälle zur Verwertung suchen, können mit möglichen Anbietern in Kontakt treten.
Wie funktioniert die IHK-Recyclingbörse?
Jedes Unternehmen, dass verwertbare Abf älle anzubieten hat oder solche sucht, kann entsprechende Inserate in der IHK-Recyclingbörse aufgeben. Ebenso kann jedes Unternehmen auf vorhandene Inserate reagieren. Wer eine Anzeige aufgeben will, hat die Wahl, dies chiffriert oder unter Angabe seiner Kontaktdaten zu tun. Der DIHK stellt keine Inserate ein.
Die IHK-Recyclingbörse ist eine unabhängige Informationsplattform. Sie bietet interessierten Unternehmen eine kostenlose Recherchemöglichkeit für verwertbare Abfälle, Produktionsrückstände und Sekundärrohstoffe. Die IHK stellt den technischen Kontakt zu den inserierenden Unternehmen her. Alles Weitere können die interessierten Unternehmen untereinander alleine vereinbaren.
Wer kann Inserate eingeben?
Das IHK-Angebot richtet sich in erster Linie an alle IHK-Mitglieder, aber steht auch anderen Unternehmen offen.
Können auch Gebrauchtgegenstände angeboten werden?
Die IHK-Recyclingbörse zielt primär auf die stoffliche Verwertung von in Unternehmen anfallenden Abfällen ab. Sie soll keine Konkurrenz zum Beispiel zu Märkten für gebrauchte Maschinen darstellen.
Ist die Nutzung der Börse unentgeltlich?
Ja. Für die Teilnehmer entstehen lediglich Kommunikationskosten. Es werden auch keine einmaligen Registrierungsgebühren oder ähnliche Gebühren erhoben.
Wie finanziert sich der Betrieb der Börse?
Träger der IHK-Recyclingbörse ist die deutsche IHK-Organisation, gebildet aus 80 Industrie- und Handelskammern (IHKs) und ihrem Dachverband, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK). Sie wird aus dem allgemeinen Budget der IHK-Organisation gemäß den Beschlüssen der gewählten Gremien und somit komplett aus den Beiträgen der Pflichtmitglieder der IHKs finanziert.
Welche Aufgabe übernehmen die IHKs beim Betrieb der Börse?
Der DIHK als Dachverband der IHKs stellt den Internetauftritt bereit und ist für dessen laufenden Betrieb verantwortlich. Die regional zuständigen IHKs schalten eingegebene Inserate frei und stehen als Ansprechpartner z. B. bei Fragen zur Einstellung von Inseraten zur Verfügung. Sie übernehmen bei Bedarf auch die Eingabe von Inseraten, sofern diese vom Inserenten nicht direkt online eingegeben werden.
Haben die IHKs noch weitere Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft?
Die IHKs unterstützen ihre Mitgliedsunternehmen in vielfacher Weise auch auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft. Dies geschieht z. B. durch Beratungsleistungen, Veröffentlichungen, Veranstaltungen, Bestellung von Sachverständigen und unter anderem auch durch den Betrieb der IHK-Recyclingbörse. Mit § 46 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden u. a. die IHKs zur Abfallberatung verpflichtet.
Betreibt die IHK-Organisation auch noch andere Börsen?
Ja. Dies sind derzeit bundesweit eine Existenzgründungsbörse, eine Kooperationsbörse, eine Lehrstellenbörse, ein E-Trade-Center, ein Sachverständigenverzeichnis, ein Dienstleister-Informationssystem, ein Weiterbildungs-Informationssystem und ein Umweltfirmen-Informationssystem. Detailinformationen hierzu sind über die zentrale Adresse http://www.ihk.de abrufbar.
Werden die Inserate der IHK-Recyclingbörse auch in den IHK-Zeitschriften veröffentlicht?
Bei allen IHKs gibt es kostenlose umfangreiche Zeitschriften für die Mitglieder, die in der Regel monatlich erscheinen. In den meisten Zeitschriften werden auch die aktuellsten Inserate der IHK-Recyclingbörse sowie weiterer IHK-Börsen veröffentlicht.
Wie lange sind veröffentlichte Inserate im Internet sichtbar?
Inserate können bis zu einem Jahr lang veröffentlicht werden, sofern der Inserent keinen kürzeren Zeitraum wählt. Ablaufende Inserate können beliebig oft verlängert werden. Abgelaufene, nicht mehr sichtbare Inserate können binnen einen Jahres aus dem Archiv heraus erneut veröffentlicht werden.
Warum wird der Gültigkeitszeitraum von Inseraten, insbesondere auch von Suchanfragen, begrenzt?
Damit soll verhindert werden, dass Angebote oder Suchanfragen noch veröffentlicht bleiben, obwohl sie sich inhaltlich zwischenzeitlich erledigt haben. Vor Ablauf eines Inserats wird der Inserent automatisch informiert und erhält die Möglichkeit, sein Inserat (ggf. beliebig oft) zu verlängern.
Wann und wie wird ein Inserent über seine in Kürze ablaufenden Inserate informiert?
Zwei Wochen vor Ablauf des Inserats erhält der Inserent eine entsprechende Nachricht per E-Mail mit dem Hinweis, dass die Gültigkeit des Inserats um bis zu zwölf Monate verlängert werden kann.
Können auch verwertbare Abfälle angeboten oder nachgefragt werden, die unter keine der definierten Stoffgruppen fallen?
Für derartige Abfälle ist die Stoffgruppe "Sonstiges" vorgesehen. Allerdings empfiehlt es sich, Abfälle nach Möglichkeit einer anderen, aussagekräftigeren Stoffgruppe zuzuordnen, da sie so für Interessenten leichter auffindbar sind.
An welche IHK wendet man sich, wenn Firmen-Hauptsitz und Abfall-Anfallstelle nicht in derselben IHK-Region liegen?
Ein potentieller Inserent kann sich jeweils an seine regional zuständige IHK wenden. Sobald ein Unternehmen mit bestimmten Kontaktdaten und einer Ortsangabe registriert ist, ergibt sich die zuständige IHK aus dieser Ortsangabe.
Kann sich ein Unternehmen auch als Nutzer registrieren lassen, obwohl es (derzeit) keine Inserate aufgeben will?
Ja. Für Recherchen und Reaktionen auf vorhandene Inserate ist eine Registrierung als Nutzer zwar nicht zwingend erforderlich. Sie hat jedoch ggf. den Vorteil, dass dadurch die Kontaktdaten des Unternehmens automatisch übernommen werden können, wenn das Unternehmen auf ein vorhandenes Inserat reagieren will.